Doppelte Haushaltsführung & Verpflegungsmehraufwand: So Gehts!
Hey Leute! Habt ihr schon mal von der doppelten Haushaltsführung und dem Verpflegungsmehraufwand gehört? Wenn nicht, keine Sorge, ich erkläre euch alles ganz easy. Es geht im Grunde darum, wie ihr Steuern sparen könnt, wenn ihr beruflich bedingt zwei Wohnsitze habt. Klingt kompliziert? Ist es aber nicht, versprochen! Wir tauchen tief in die Materie ein und zeigen euch, worauf ihr achten müsst, damit das Finanzamt auch mitspielt. Also, schnappt euch einen Kaffee und los geht's!
Was ist die doppelte Haushaltsführung überhaupt?
Okay, fangen wir mal ganz vorne an. Die doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ihr aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz habt, aber euer Hauptwohnsitz (also da, wo eure Familie lebt oder wo ihr den Mittelpunkt eurer Lebensinteressen habt) woanders ist. Das bedeutet, ihr habt quasi zwei Haushalte: einen am Arbeitsort und einen zu Hause. Das Finanzamt erkennt das an, weil es ja nicht euer Privatvergnügen ist, sondern beruflich notwendig. Aber Achtung: Es gibt da ein paar Regeln, die ihr beachten müsst.
Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung
Damit das Finanzamt eure doppelte Haushaltsführung anerkennt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Berufliche Veranlassung: Der zweite Wohnsitz muss aus beruflichen Gründen notwendig sein. Das ist in der Regel der Fall, wenn euer Arbeitsort von eurem Hauptwohnsitz zu weit entfernt ist, um täglich zu pendeln.
- Eigener Hausstand am Hauptwohnsitz: Ihr müsst am Hauptwohnsitz einen eigenen Hausstand unterhalten. Das bedeutet, ihr müsst euch finanziell an den Kosten des Haushalts beteiligen. Ein Zimmer bei den Eltern reicht da meistens nicht aus.
- Finanzielle Beteiligung am Hauptwohnsitz: Ihr müsst nachweisen, dass ihr euch an den Kosten des Hauptwohnsitzes beteiligt. Das können zum Beispiel Mietzahlungen, Nebenkosten oder Kosten für Lebensmittel sein.
- Der Hauptwohnsitz muss der Mittelpunkt der Lebensinteressen sein: Hier schaut das Finanzamt genau hin. Wo sind eure Freunde, eure Familie, eure Hobbies? Wo verbringt ihr die meiste Zeit, wenn ihr nicht arbeitet? Das alles spielt eine Rolle.
Was ihr absetzen könnt
Wenn ihr die Voraussetzungen erfüllt, könnt ihr einige Kosten im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung von der Steuer absetzen. Dazu gehören:
- Fahrtkosten: Für die Fahrten zwischen eurem Hauptwohnsitz und dem Arbeitsort könnt ihr die Entfernungspauschale geltend machen. Das sind aktuell 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro für jeden weiteren Kilometer. Achtung: Das gilt nur für eine Hin- und Rückfahrt pro Woche!
- Mietkosten: Die Mietkosten für die Zweitwohnung am Arbeitsort könnt ihr ebenfalls absetzen, aber nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Diese Grenze orientiert sich an der ortsüblichen Miete für eine vergleichbare Wohnung.
- Umzugskosten: Wenn ihr wegen des Jobs umziehen musstet, könnt ihr auch die Umzugskosten absetzen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für das Umzugsunternehmen, Fahrtkosten und Verpflegungskosten.
- Verpflegungsmehraufwand: Hier kommen wir zum nächsten wichtigen Punkt: dem Verpflegungsmehraufwand. Was das ist und wie ihr ihn geltend machen könnt, erkläre ich euch jetzt.
Verpflegungsmehraufwand – Was ist das?
Der Verpflegungsmehraufwand ist quasi eine Entschädigung für die höheren Kosten, die euch entstehen, wenn ihr beruflich unterwegs seid und euch auswärts verpflegen müsst. Denn mal ehrlich, ständig im Restaurant essen zu gehen oder sich Snacks an der Tankstelle zu kaufen, geht ganz schön ins Geld. Der Staat sagt: Okay, das ist beruflich bedingt, da helfen wir euch mit einer Pauschale.
Voraussetzungen für den Verpflegungsmehraufwand
Auch hier gibt es ein paar Regeln, die ihr beachten müsst:
- Abwesenheit von der Wohnung: Ihr müsst mindestens 8 Stunden von eurer Wohnung oder eurem Arbeitsort abwesend sein, um den Verpflegungsmehraufwand geltend machen zu können. Diese 8-Stunden-Regel ist echt wichtig, also merkt sie euch!
- Auswärtige Tätigkeit: Ihr müsst auswärts tätig sein, also außerhalb eurer Wohnung und eures Arbeitsortes. Das bedeutet, ihr müsst zum Beispiel auf einer Dienstreise sein oder einen Kunden besuchen.
Höhe des Verpflegungsmehraufwands
Die Höhe des Verpflegungsmehraufwands hängt davon ab, wie lange ihr unterwegs seid. Es gibt folgende Pauschalen:
- 8 bis 14 Stunden: 14 Euro
- 14 bis 24 Stunden: 28 Euro
- Ganztägige Abwesenheit (24 Stunden): 28 Euro
Wichtig: Diese Pauschalen gelten pro Kalendertag. Wenn ihr also an einem Tag mehrere Dienstreisen habt, werden die Abwesenheitszeiten zusammengerechnet.
Was ihr nicht absetzen könnt
Es gibt auch ein paar Ausnahmen, bei denen ihr keinen Verpflegungsmehraufwand geltend machen könnt:
- Kostenlose Verpflegung: Wenn ihr während eurer Dienstreise kostenlos verpflegt werdet, zum Beispiel durch ein Frühstück im Hotel oder ein Mittagessen beim Kunden, könnt ihr den Verpflegungsmehraufwand nicht geltend machen.
- Reisekostenpauschale: Wenn ihr eine Reisekostenpauschale von eurem Arbeitgeber erhaltet, die bereits die Verpflegungskosten abdeckt, könnt ihr keinen zusätzlichen Verpflegungsmehraufwand geltend machen.
Doppelte Haushaltsführung und Verpflegungsmehraufwand – Wie hängt das zusammen?
Jetzt kommt der Clou: Wenn ihr eine doppelte Haushaltsführung habt, könnt ihr den Verpflegungsmehraufwand für die ersten drei Monate geltend machen, in denen ihr am Arbeitsort wohnt. Das ist eine super Sache, denn so könnt ihr die höheren Kosten für die Verpflegung in der Anfangszeit etwas abfedern. Nach den drei Monaten könnt ihr den Verpflegungsmehraufwand nur noch geltend machen, wenn ihr tatsächlich auswärts tätig seid, also zum Beispiel auf Dienstreise.
Beispielrechnung
Stellt euch vor, ihr habt eine doppelte Haushaltsführung und wohnt seit dem 1. Januar in eurer Zweitwohnung am Arbeitsort. Ihr könnt dann für Januar, Februar und März den Verpflegungsmehraufwand geltend machen, wenn ihr die Voraussetzungen erfüllt (also mindestens 8 Stunden abwesend seid). Wenn ihr zum Beispiel im Januar an 10 Tagen jeweils 10 Stunden abwesend seid, könnt ihr 10 x 14 Euro = 140 Euro Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Nice, oder?
Tipps und Tricks für die Steuererklärung
Damit bei eurer Steuererklärung alles glatt läuft, hier noch ein paar Tipps und Tricks:
- Belege sammeln: Sammelt alle Belege, die im Zusammenhang mit eurer doppelten Haushaltsführung und dem Verpflegungsmehraufwand stehen. Das sind zum Beispiel Mietquittungen, Fahrtkostenabrechnungen, Rechnungen für Umzugskosten und Nachweise über die Beteiligung am Hauptwohnsitz.
- Fahrtkosten richtig angeben: Gebt die Fahrtkosten für die Fahrten zwischen eurem Hauptwohnsitz und dem Arbeitsort korrekt an. Achtet darauf, dass ihr nur eine Hin- und Rückfahrt pro Woche geltend machen könnt.
- Verpflegungsmehraufwand korrekt berechnen: Berechnet den Verpflegungsmehraufwand korrekt und gebt die Abwesenheitszeiten genau an. Achtet darauf, dass ihr keine kostenlose Verpflegung geltend macht.
- Steuerberater fragen: Wenn ihr euch unsicher seid, fragt einen Steuerberater. Der kann euch individuell beraten und euch helfen, das Maximum aus eurer Steuererklärung herauszuholen.
Fazit
Die doppelte Haushaltsführung und der Verpflegungsmehraufwand sind super Möglichkeiten, um Steuern zu sparen, wenn ihr beruflich bedingt zwei Wohnsitze habt. Aber Achtung: Es gibt ein paar Regeln, die ihr beachten müsst. Wenn ihr die Voraussetzungen erfüllt und alle Belege sammelt, könnt ihr einiges an Geld sparen. Also, worauf wartet ihr noch? Ran an die Steuererklärung!
Ich hoffe, dieser Artikel hat euch geholfen, das Thema doppelte Haushaltsführung und Verpflegungsmehraufwand besser zu verstehen. Wenn ihr noch Fragen habt, schreibt sie gerne in die Kommentare. Und vergesst nicht, diesen Artikel mit euren Freunden zu teilen, die vielleicht auch davon profitieren könnten. Bis zum nächsten Mal!